SEATRAC: Selbstständig mit dem Rollstuhl ins Meer Teil 2
Gibt es SEATRAC bereits in Deutschland?
Lange Zeit wurde SEATRAC ausschließlich an Stränden im europäischen Ausland eingesetzt. Inzwischen ist das System jedoch auch in Deutschland angekommen.
Im Sommer 2026 wurde im Strandbad Farmsen in Hamburg erstmals eine SEATRAC-Anlage für Besucher vorgestellt. Dort können Menschen mit einer Gehbehinderung oder Rollstuhlfahrer selbstständig über eine Schiene in den See fahren und anschließend wieder an Land zurückkehren. Die Anlage wird – wie alle SEATRAC-Systeme – mit Solarenergie betrieben.
Mit diesem Pilotprojekt wurde gezeigt, dass das System grundsätzlich auch unter deutschen Bedingungen eingesetzt werden kann.
Ob künftig weitere Standorte folgen, hängt vor allem vom Interesse der Kommunen, der Finanzierung und den örtlichen Gegebenheiten ab.
An welchen Stränden könnte SEATRAC in Deutschland eingesetzt werden?
Grundsätzlich eignet sich SEATRAC überall dort, wo Menschen sicher und möglichst selbstständig ins Wasser gelangen sollen.
Mögliche Einsatzorte sind beispielsweise:
- Nordseestrände
- Ostseestrände
- Badeseen
- Strandbäder
- Freizeit- und Erholungsanlagen
- Kurorte mit öffentlichem Strandzugang
Ob eine Installation möglich ist, muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle.
Dazu gehören unter anderem:
- die Beschaffenheit des Untergrundes,
- der Wasserstand,
- die Wellenbewegung,
- Umwelt- und Naturschutzauflagen,
- baurechtliche Vorgaben,
- die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer.
Aus diesem Grund lässt sich nicht jeder Strand automatisch mit einem SEATRAC-System ausstatten.
Wer kann ein SEATRAC-Projekt beantragen?
SEATRAC richtet sich in erster Linie an öffentliche oder gemeinnützige Träger. Privatpersonen können ein solches System in der Regel nicht beantragen.
Zu den möglichen Projektträgern gehören unter anderem:
- Städte und Gemeinden
- Kurverwaltungen
- Betreiber öffentlicher Strandbäder
- Tourismusgesellschaften
- gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
Gerade Kommunen profitieren davon, wenn sie ihre Strände barrierefrei gestalten. Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Lebensqualität der Einwohner, sondern macht Urlaubsregionen auch für Menschen mit Behinderung und ihre Familien attraktiver.
Fördermöglichkeiten für SEATRAC und barrierefreie Strandzugänge
Eine bundesweite Förderung, die ausschließlich für SEATRAC vorgesehen ist, gibt es derzeit nicht.
Je nach Projekt können jedoch verschiedene Förderprogramme infrage kommen.
Landesförderprogramme für Barrierefreiheit
Mehrere Bundesländer fördern Maßnahmen zum Abbau von Barrieren.
Ein Beispiel ist der Fonds für Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit. Antragsberechtigt sind – abhängig von der jeweiligen Förderrichtlinie – unter anderem Kommunen, Vereine oder Verbände.
Auch andere Bundesländer verfügen über Programme zur Förderung barrierefreier Infrastruktur. Welche Voraussetzungen gelten, unterscheidet sich jedoch je nach Bundesland.
Tourismusförderung
Barrierefreiheit spielt auch im Tourismus eine immer größere Rolle.
Viele Bundesländer unterstützen Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktur. Hierzu können beispielsweise barrierefreie Strandzugänge, Promenaden oder Freizeiteinrichtungen gehören.
Ob ein SEATRAC-System im Rahmen einer Tourismusförderung bezuschusst werden kann, muss jeweils anhand der geltenden Förderrichtlinien geprüft werden.
Förderung durch Aktion Mensch
Auch die Aktion Mensch unterstützt Projekte zur Barrierefreiheit und Inklusion.
Ob eine Förderung möglich ist, hängt unter anderem vom Projektträger, dem Förderprogramm und dem konkreten Vorhaben ab. Eine pauschale Aussage, dass jede SEATRAC-Anlage gefördert wird, lässt sich deshalb nicht treffen.
Europäische Förderprogramme
Je nach Standort können auch Fördermittel der Europäischen Union infrage kommen.
Insbesondere Projekte, die den barrierefreien Tourismus oder die öffentliche Infrastruktur stärken, können unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein.
Welche Programme genutzt werden können, hängt unter anderem vom Bundesland, dem Projektträger und dem jeweiligen Förderzeitraum ab.
Wie könnte die Finanzierung aussehen?
In der Praxis werden größere Projekte häufig aus mehreren Finanzierungsquellen kombiniert.
Denkbar ist beispielsweise eine Finanzierung durch:
- die Kommune,
- Tourismusverbände,
- Landesförderprogramme,
- EU-Fördermittel,
- Stiftungen,
- Sponsoren oder regionale Unternehmen.
Welche Finanzierung letztlich möglich ist, hängt immer vom jeweiligen Projekt und den geltenden Förderbedingungen ab.
So könnte ein SEATRAC-Projekt umgesetzt werden
Bis ein SEATRAC-System am Strand installiert werden kann, sind mehrere Schritte erforderlich.
Ein möglicher Ablauf könnte folgendermaßen aussehen:
- Eine Kommune oder ein Strandbetreiber erkennt den Bedarf.
- Gemeinsam mit Behindertenverbänden und Betroffenen wird ein geeigneter Standort ausgewählt.
- Die technischen und baurechtlichen Voraussetzungen werden geprüft.
- Fördermöglichkeiten werden recherchiert und beantragt.
- Nach der Bewilligung erfolgt die Beschaffung und Installation des Systems.
- Anschließend wird die Anlage der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Gerade die frühzeitige Einbindung von Menschen mit Behinderung kann dabei helfen, einen Standort auszuwählen, der den tatsächlichen Bedürfnissen der späteren Nutzer entspricht.
Im dritten und letzten Teil dieses Artikels erfährst du unter anderem:
- Welche Vorteile SEATRAC für Kommunen und den Tourismus bietet.
- Welche Herausforderungen bei der Umsetzung berücksichtigt werden müssen.
- Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um SEATRAC.
- Welche offiziellen Informationsquellen weiterführende Informationen bieten.
- Warum barrierefreie Strandzugänge weit mehr sind als ein Komfortangebot.
- Mein Fazit: Warum SEATRAC ein wichtiger Schritt zu mehr Selbstbestimmung sein kann.



