SEATRAC: Fördermöglichkeiten und Einsatz an deutschen Stränden, Teil 1

selbstständig mit dem Rollstuhl ins Meer –

Rollstuhl am Strand. Links und rechts stehen Strandkörbe. Im Hintergrund das Meer. Rechts eine Rampe zum SEATRAC

Bild von Bomel, Pixabay

Wie funktioniert SEATRAC? Gibt es das System bereits in Deutschland? Wer kann es beantragen und welche Fördermöglichkeiten gibt es? In diesem Artikel erfährst du alles Wissenswerte über das barrierefreie Schienensystem für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer.

Der Strand ist erreichbar – das Meer oft nicht

Ein Urlaub am Meer bedeutet für viele Menschen Erholung, Freiheit und unbeschwerte Stunden am Wasser.

Doch für Menschen mit einer Gehbehinderung oder für Rollstuhlfahrer sieht die Realität häufig anders aus.

Vielleicht gibt es einen barrierefreien Parkplatz. Vielleicht führt sogar ein Holzsteg bis zum Strand. Doch spätestens dort endet die Barrierefreiheit oft abrupt. Weicher Sand macht das Vorankommen mit dem Rollstuhl nahezu unmöglich. Und selbst wenn der Strand erreichbar ist, bleibt das Meer häufig außer Reichweite.

Wer baden möchte, ist meist auf die Hilfe anderer angewiesen. Angehörige müssen schieben oder tragen, spezielle Strandrollstühle sind nicht überall vorhanden und lassen sich häufig nur mit Unterstützung nutzen.

Dabei wünschen sich viele Betroffene vor allem eines: selbst entscheiden zu können, wann und wie sie ins Wasser gehen.

Genau hier setzt ein innovatives System an, das bereits an zahlreichen Stränden Europas genutzt wird: SEATRAC.

Was ist SEATRAC? So funktioniert das barrierefreie Schienensystem

SEATRAC ist ein speziell entwickeltes Schienensystem, das Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den selbstständigen Zugang zum Wasser ermöglichen soll.

Entwickelt wurde das System vom griechischen Unternehmen TOBEA.

Das System besteht aus mehreren Komponenten:

  • einer stabilen Schiene, die vom Strand bis ins flache Wasser verläuft,
  • einem beweglichen Sitz,
  • einer wasserdichten Fernbedienung,
  • einer solarbetriebenen Energieversorgung.

Vor dem Einstieg bleibt der Rollstuhl am Strand stehen. Der Nutzer setzt sich auf den Sitz um und fährt anschließend per Knopfdruck selbstständig entlang der Schiene bis ins Wasser.

Nach dem Baden genügt erneut ein Tastendruck, um wieder sicher an den Strand zurückzufahren.

Der gesamte Antrieb erfolgt über Solarenergie. Dadurch ist kein Stromanschluss am Strand erforderlich.

Nach Angaben des Herstellers wurde das System so entwickelt, dass Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Meer möglichst unabhängig nutzen können.

Wie benutzt man SEATRAC?

Die Nutzung ist vergleichsweise einfach.

Der Nutzer fährt mit seinem Rollstuhl bis zur Einstiegsplattform.

Dort erfolgt der Wechsel vom Rollstuhl auf den Sitz von SEATRAC.

Über eine Fernbedienung wird der Sitz anschließend langsam entlang der Schiene in Richtung Wasser bewegt.

Sobald die gewünschte Wassertiefe erreicht ist, kann der Nutzer den Sitz verlassen und baden gehen.

Nach dem Baden fährt der Sitz auf Knopfdruck wieder zurück an den Strand.

Dadurch entfällt in vielen Situationen die körperliche Unterstützung durch Begleitpersonen.

Warum SEATRAC für Menschen mit Gehbehinderung so besonders ist

Viele Lösungen an Stränden verfolgen bislang einen anderen Ansatz.

Es gibt beispielsweise:

  • Strandrollstühle mit breiten Reifen,
  • Schwimmrollstühle,
  • Holzstege bis in Strandnähe,
  • Unterstützung durch Rettungsschwimmer oder Angehörige.

Diese Angebote sind wichtig und können den Zugang zum Strand erleichtern.

Dennoch bleibt häufig eine Abhängigkeit von anderen Menschen bestehen.

SEATRAC verfolgt dagegen einen anderen Gedanken:

Nicht Hilfe steht im Mittelpunkt, sondern Selbstständigkeit.

Für viele Menschen bedeutet genau das ein großes Stück Lebensqualität.

Wer selbst entscheiden kann, wann er ins Wasser fährt und wann er wieder zurückkehrt, erlebt den Strand auf eine ganz andere Weise.

Barrierefreiheit bedeutet schließlich nicht nur, irgendwo hinkommen zu können.

Barrierefreiheit bedeutet auch, Dinge möglichst eigenständig tun zu können.

Welche Vorteile bietet SEATRAC?

Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:

  • selbstständiger Zugang zum Wasser
  • solarbetriebener Betrieb ohne Stromanschluss
  • einfache Bedienung per Fernsteuerung
  • Nutzung an öffentlichen Stränden und Badeseen möglich
  • Förderung von Inklusion und Teilhabe
  • kann saisonal installiert und wieder entfernt werden

Gerade für Urlaubsregionen kann ein solches Angebot ein wichtiger Schritt sein, um barrierefreien Tourismus weiter auszubauen.

SEATRAC in Europa – Wo wird das System bereits eingesetzt?

Nach Angaben des Herstellers sind inzwischen mehrere Hundert SEATRAC-Anlagen in Europa installiert.

Besonders weit verbreitet ist das System in Griechenland.

Dort gehört SEATRAC inzwischen an zahlreichen Stränden zum barrierefreien Angebot.

Auch in weiteren europäischen Ländern wird das System eingesetzt oder getestet.

Auf der offiziellen Internetseite von SEATRAC können barrierefreie Strände mit installierten Anlagen eingesehen werden.

Für viele Urlauber mit Behinderung erleichtert dies bereits heute die Reiseplanung erheblich.

Warum barrierefreie Strandzugänge immer wichtiger werden

Immer mehr Städte, Gemeinden und Tourismusregionen investieren in barrierefreie Infrastruktur.

Dazu gehören beispielsweise:

  • barrierefreie Parkplätze,
  • barrierefreie Toiletten,
  • Holzstege am Strand,
  • barrierefreie Umkleiden,
  • Strandrollstühle.

SEATRAC geht noch einen Schritt weiter.

Das System schafft nicht nur einen barrierefreien Zugang zum Strand, sondern ermöglicht vielen Menschen erstmals den selbstständigen Weg ins Wasser.

Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven Freizeitgestaltung.

➡️ Im nächsten Teil geht es um folgende Fragen:

  • Gibt es SEATRAC bereits in Deutschland?
  • Welche Strände könnten dafür geeignet sein?
  • Wer kann ein solches Projekt beantragen?
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
  • Was kostet eine Umsetzung – und wer könnte sie finanzieren?

So entsteht ein umfassender Überblick für Kommunen, Tourismusbetriebe und Betroffene gleichermaßen.

>>> Hier gehts zu Teil 2

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