leichte Sprache – GdB-Bewertung neu geregelt

Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung

Der (GdB) Grad der Behinderung wird neu bewertet

Das ist ein Text in Leichter Sprache. Er erklärt eine wichtige Änderung im Gesetz. Die Änderung heißt: 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung. Das ist ein langes und schwieriges Wort. Wir erklären dir, was es bedeutet.

Was ist passiert?

Am 2. Oktober 2025 gab es eine neue Regel. Die Regel steht im Bundesgesetzblatt. Das ist ein wichtiges Buch für Gesetze in Deutschland.

Die neue Regel gilt seit dem 3. Oktober 2025. Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales hat die Regel gemacht. Der Bundesrat hat der Regel zugestimmt.

Was bedeutet GdB?

GdB heißt: Grad der Behinderung. Der GdB ist eine Zahl. Die Zahl zeigt: Wie stark ist ein Mensch durch seine Behinderung eingeschränkt?

Das Versorgungs-Amt stellt den GdB fest. Das Versorgungs-Amt prüft die Unterlagen von einem Menschen. Dann entscheidet das Amt: Welchen GdB bekommt der Mensch?

Was ist die Versorgungsmedizin-Verordnung?

Die Versorgungsmedizin-Verordnung ist eine Vorschrift. Nach dieser Vorschrift arbeitet das Versorgungs-Amt. Die Vorschrift sagt: Wie wird der GdB bewertet?

Die Vorschrift hat 4 Teile:

  • Teil A: Allgemeine Regeln für die Bewertung
  • Teil B: Eine Liste mit Werten für verschiedene Krankheiten
  • Teil C: Regeln für Menschen, die durch einen Unfall oder Schaden krank wurden
  • Teil D: Regeln für besondere Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis

Die neue Regel ändert vor allem Teil A. Teil B mit den Werten für die Krankheiten bleibt gleich.

Das ist die wichtigste Änderung

Früher hat das Amt vor allem auf die Diagnose geschaut. Eine Diagnose ist der Name einer Krankheit.

Jetzt schaut das Amt genauer hin. Das Amt fragt: Wie wirkt sich die Krankheit im Alltag aus?

Zum Beispiel:

  • Kannst du dich gut alleine bewegen?
  • Kannst du an vielen Dingen im Leben teilnehmen?
  • Brauchst du viel Hilfe im Alltag?

Diese Fragen sind jetzt sehr wichtig für den GdB.

Wichtig für dich: Eine Diagnose alleine reicht oft nicht mehr aus. Du musst genau erklären: Was kannst du im Alltag nicht mehr gut? Nur dann kann das Amt deinen GdB richtig einschätzen.

Der GdB sagt nichts über Arbeit aus

Das ist wichtig zu wissen:

Der GdB zeigt nur, wie stark du im Alltag eingeschränkt bist. Der GdB sagt nichts darüber aus, ob du noch arbeiten kannst.

Ein hoher GdB bedeutet also nicht automatisch: Du bekommst eine Rente wegen Erwerbsminderung. Das sind zwei ganz verschiedene Dinge.

Mehrere Krankheiten: Keine einfache Rechnung

Manche Menschen haben mehrere Krankheiten gleichzeitig. Früher haben viele gedacht: Die Werte werden einfach addiert. Das war aber schon immer falsch.

So funktioniert es wirklich:

Das Amt schaut zuerst auf die schwerste Krankheit. Das ist der Start-Wert.

Weitere Krankheiten erhöhen den GdB nur dann, wenn sie zusätzliche Probleme im Alltag machen.

Betreffen mehrere Krankheiten den gleichen Lebensbereich, erhöht sich der GdB oft nicht weiter.

Was passiert nach einer überstandenen Krankheit?

Manche Menschen hatten eine schwere Krankheit. Zum Beispiel Krebs.

Nach so einer Krankheit gibt es oft für einige Zeit einen höheren GdB. Das nennt man Heilungsbewährung. Diese Zeit dauert oft 5 Jahre.

Neu ist: Nach dieser Zeit prüft das Amt den GdB noch einmal. Bist du dann wieder gesund und hast keine Folgeschäden mehr? Dann kann der GdB sinken.

Schmerzen und seelische Probleme

Viele Krankheiten machen auch Schmerzen. Übliche Schmerzen sind schon im GdB-Wert mit eingerechnet. Sie führen für sich alleine nicht zu einem höheren GdB.

Das Gleiche gilt für seelische Probleme, die durch eine körperliche Krankheit kommen.

Aber: Manchmal sind die seelischen Probleme viel stärker, als man das bei der körperlichen Krankheit erwarten würde. Dann kann das eine eigene Diagnose sein. Diese eigene Diagnose wird dann extra bewertet.

Tipp für dich: Hast du starke Schmerzen oder starke seelische Probleme? Dann lass dir das von deinem Arzt genau bestätigen.

Für wen ist das wichtig?

Die neue Regel betrifft viele Menschen. Besonders wichtig ist sie für:

  • Menschen mit chronischen Krankheiten, die einen GdB beantragen oder erhöhen wollen
  • Menschen, die bald in Rente gehen wollen wegen ihrer Schwerbehinderung
  • Menschen nach einer Krebs-Erkrankung in der Zeit der Heilungsbewährung
  • Menschen mit mehreren Krankheiten
  • Menschen, deren GdB genau bei 50 liegt

Ein GdB von 50 ist wichtig. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Das bringt besondere Rechte. Zum Beispiel: besonderer Kündigungsschutz, Steuer-Vorteile oder mehr Urlaub.

Was solltest du jetzt tun?

Hier sind Tipps für dich:

1. Beschreibe genau, was du im Alltag nicht mehr gut kannst. Wie weit kannst du laufen? Wie viele Treppen-Stufen schaffst du? Musst du dich oft ausruhen? Brauchst du Hilfe bei bestimmten Dingen?

2. Lass dir das von deinem Arzt bestätigen. Ein Attest mit nur der Diagnose reicht oft nicht mehr. Bitte deinen Arzt: Beschreibe genau, was ich im Alltag nicht mehr gut kann.

3. Überlege gut, bevor du eine Überprüfung beantragst. Manchmal kann der GdB nach einer Überprüfung sinken. Das kann besonders passieren: Bei mehreren Krankheiten oder nach einer Heilungsbewährung. Sprich vorher mit einer Beratungsstelle.

4. Hol dir Hilfe. Diese Stellen können dir helfen:

  • VdK
  • SoVD
  • EUTB-Beratungsstellen
  • Anwälte für Sozialrecht

5. Du kannst Widerspruch einlegen. Ist dein GdB niedriger als erwartet? Dann kannst du Widerspruch einlegen. Frag bei einer Beratungsstelle nach Hilfe dabei.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt seit dem 3. Oktober 2025 eine neue Regel für den GdB.
  • Wichtig ist jetzt vor allem: Wie wirkt sich die Krankheit im Alltag aus?
  • Eine Diagnose allein reicht oft nicht mehr aus.
  • Der GdB sagt nichts über die Arbeitsfähigkeit aus.
  • Mehrere Krankheiten werden nicht einfach addiert.
  • Nach einer Heilungsbewährung wird der GdB neu geprüft.
  • Beschreibe deine Einschränkungen im Alltag genau.
  • Lass dir das von deinem Arzt bestätigen.
  • Hol dir bei Fragen Hilfe von einer Beratungsstelle.

Dieser Text erklärt den Beitrag „GdB-Bewertung neu geregelt“ in leichter Sprache. Er ersetzt keine persönliche Beratung.

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