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	<title>Gesetze &#8211; Mobil im Alltag mit Gehbehinderung</title>
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	<description>Mobilität bedeutet Freiheit - Unabhängigkeit und ganz viel Lebensqualität</description>
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	<title>Gesetze &#8211; Mobil im Alltag mit Gehbehinderung</title>
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		<title>leichte Sprache &#8211; GdB-Bewertung neu geregelt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Leila]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Aug 2026 11:16:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[GdB Schwerbehinderung]]></category>
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					<description><![CDATA[Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung Der (GdB) Grad der Behinderung wird neu bewertet Das ist ein Text in Leichter Sprache. Er erklärt [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung</p>



<h1 class="wp-block-heading">Der (GdB) Grad der Behinderung wird neu bewertet</h1>



<p class="wp-block-paragraph">Das ist ein Text in <em>Leichter Sprache</em>. Er erklärt eine wichtige Änderung im Gesetz. Die Änderung heißt: 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung. Das ist ein langes und schwieriges Wort. Wir erklären dir, was es bedeutet. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist passiert?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Am 2. Oktober 2025 gab es eine neue Regel. Die Regel steht im Bundesgesetzblatt. Das ist ein wichtiges Buch für Gesetze in Deutschland.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die neue Regel gilt seit dem 3. Oktober 2025. Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales hat die Regel gemacht. Der Bundesrat hat der Regel zugestimmt. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Was bedeutet GdB?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">GdB heißt: Grad der Behinderung. Der GdB ist eine Zahl. Die Zahl zeigt: Wie stark ist ein Mensch durch seine Behinderung eingeschränkt?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Versorgungs-Amt stellt den GdB fest. Das Versorgungs-Amt prüft die Unterlagen von einem Menschen. Dann entscheidet das Amt: Welchen GdB bekommt der Mensch? </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist die Versorgungsmedizin-Verordnung?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Versorgungsmedizin-Verordnung ist eine Vorschrift. Nach dieser Vorschrift arbeitet das Versorgungs-Amt. Die Vorschrift sagt: Wie wird der GdB bewertet?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Vorschrift hat 4 Teile:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Teil A</strong>: Allgemeine Regeln für die Bewertung</li>



<li><strong>Teil B</strong>: Eine Liste mit Werten für verschiedene Krankheiten</li>



<li><strong>Teil C</strong>: Regeln für Menschen, die durch einen Unfall oder Schaden krank wurden</li>



<li><strong>Teil D</strong>: Regeln für besondere Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die neue Regel ändert vor allem <strong>Teil A</strong>. Teil B mit den Werten für die Krankheiten bleibt gleich. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Das ist die wichtigste Änderung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Früher hat das Amt vor allem auf die Diagnose geschaut. Eine Diagnose ist der Name einer Krankheit.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Jetzt schaut das Amt genauer hin. Das Amt fragt: Wie wirkt sich die Krankheit im Alltag aus?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zum Beispiel:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Kannst du dich gut alleine bewegen?</li>



<li>Kannst du an vielen Dingen im Leben teilnehmen?</li>



<li>Brauchst du viel Hilfe im Alltag?</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Fragen sind jetzt sehr wichtig für den GdB.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wichtig für dich:</strong> Eine Diagnose alleine reicht oft nicht mehr aus. Du musst genau erklären: Was kannst du im Alltag nicht mehr gut? Nur dann kann das Amt deinen GdB richtig einschätzen. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Der GdB sagt nichts über Arbeit aus</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das ist wichtig zu wissen:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der GdB zeigt nur, wie stark du im Alltag eingeschränkt bist. Der GdB sagt nichts darüber aus, ob du noch arbeiten kannst.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein hoher GdB bedeutet also nicht automatisch: Du bekommst eine Rente wegen Erwerbsminderung. Das sind zwei ganz verschiedene Dinge. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Mehrere Krankheiten: Keine einfache Rechnung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Manche Menschen haben mehrere Krankheiten gleichzeitig. Früher haben viele gedacht: Die Werte werden einfach addiert. Das war aber schon immer falsch.</p>



<p class="wp-block-paragraph">So funktioniert es wirklich:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Amt schaut zuerst auf die schwerste Krankheit. Das ist der Start-Wert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Weitere Krankheiten erhöhen den GdB nur dann, wenn sie zusätzliche Probleme im Alltag machen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Betreffen mehrere Krankheiten den gleichen Lebensbereich, erhöht sich der GdB oft nicht weiter. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Was passiert nach einer überstandenen Krankheit?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Manche Menschen hatten eine schwere Krankheit. Zum Beispiel Krebs.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach so einer Krankheit gibt es oft für einige Zeit einen höheren GdB. Das nennt man <strong>Heilungsbewährung</strong>. Diese Zeit dauert oft 5 Jahre.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Neu ist:</strong> Nach dieser Zeit prüft das Amt den GdB noch einmal. Bist du dann wieder gesund und hast keine Folgeschäden mehr? Dann kann der GdB sinken. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Schmerzen und seelische Probleme</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Viele Krankheiten machen auch Schmerzen. Übliche Schmerzen sind schon im GdB-Wert mit eingerechnet. Sie führen für sich alleine nicht zu einem höheren GdB.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gleiche gilt für seelische Probleme, die durch eine körperliche Krankheit kommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Aber:</strong> Manchmal sind die seelischen Probleme viel stärker, als man das bei der körperlichen Krankheit erwarten würde. Dann kann das eine eigene Diagnose sein. Diese eigene Diagnose wird dann extra bewertet.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Tipp für dich:</strong> Hast du starke Schmerzen oder starke seelische Probleme? Dann lass dir das von deinem Arzt genau bestätigen. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Für wen ist das wichtig?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die neue Regel betrifft viele Menschen. Besonders wichtig ist sie für:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Menschen mit chronischen Krankheiten, die einen GdB beantragen oder erhöhen wollen</li>



<li>Menschen, die bald in Rente gehen wollen wegen ihrer Schwerbehinderung</li>



<li>Menschen nach einer Krebs-Erkrankung in der Zeit der Heilungsbewährung</li>



<li>Menschen mit mehreren Krankheiten</li>



<li>Menschen, deren GdB genau bei 50 liegt</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Ein GdB von 50 ist wichtig. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Das bringt besondere Rechte. Zum Beispiel: besonderer Kündigungsschutz, Steuer-Vorteile oder mehr Urlaub. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Was solltest du jetzt tun?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Hier sind Tipps für dich:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>1. Beschreibe genau, was du im Alltag nicht mehr gut kannst.</strong> Wie weit kannst du laufen? Wie viele Treppen-Stufen schaffst du? Musst du dich oft ausruhen? Brauchst du Hilfe bei bestimmten Dingen?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>2. Lass dir das von deinem Arzt bestätigen.</strong> Ein Attest mit nur der Diagnose reicht oft nicht mehr. Bitte deinen Arzt: Beschreibe genau, was ich im Alltag nicht mehr gut kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>3. Überlege gut, bevor du eine Überprüfung beantragst.</strong> Manchmal kann der GdB nach einer Überprüfung sinken. Das kann besonders passieren: Bei mehreren Krankheiten oder nach einer Heilungsbewährung. Sprich vorher mit einer Beratungsstelle.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>4. Hol dir Hilfe.</strong> Diese Stellen können dir helfen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>VdK</li>



<li>SoVD</li>



<li>EUTB-Beratungsstellen</li>



<li>Anwälte für Sozialrecht</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>5. Du kannst Widerspruch einlegen.</strong> Ist dein GdB niedriger als erwartet? Dann kannst du Widerspruch einlegen. Frag bei einer Beratungsstelle nach Hilfe dabei. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Das Wichtigste in Kürze</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Es gibt seit dem 3. Oktober 2025 eine neue Regel für den GdB.</li>



<li>Wichtig ist jetzt vor allem: Wie wirkt sich die Krankheit im Alltag aus?</li>



<li>Eine Diagnose allein reicht oft nicht mehr aus.</li>



<li>Der GdB sagt nichts über die Arbeitsfähigkeit aus.</li>



<li>Mehrere Krankheiten werden nicht einfach addiert.</li>



<li>Nach einer Heilungsbewährung wird der GdB neu geprüft.</li>



<li>Beschreibe deine Einschränkungen im Alltag genau.</li>



<li>Lass dir das von deinem Arzt bestätigen.</li>



<li>Hol dir bei Fragen Hilfe von einer Beratungsstelle.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dieser Text erklärt den Beitrag „<a href="https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/gdb-neue-regeln-versmedv-2025/" data-type="post" data-id="2908">GdB-Bewertung neu geregelt</a>“ in leichter Sprache. Er ersetzt keine persönliche Beratung.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Schwerbehinderung GdB Neu geregelt. Was sich ändert.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Leila]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Aug 2026 10:46:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[GdB]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerbehinderung]]></category>
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					<description><![CDATA[Wenn du einen Grad der Behinderung (GdB) beantragst, verlängern lässt oder gerade eine Überprüfung fürchtest, betrifft dich das hier direkt: Am 2. Oktober 2025 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 228) die Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung veröffentlicht. Sie ist einen Tag später, am 3. Oktober 2025, in Kraft getreten. Verabschiedet hat sie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Bundesrat hat zugestimmt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h1 class="wp-block-heading"><strong>GdB-Bewertung neu geregelt: Was die 6. Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung für dich bedeutet</strong> </h1>



<figure class="wp-block-image size-full is-resized"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1014" height="647" src="https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/wp-content/uploads/2026/08/GdB-Bewertung-neu-geregelt2.png" alt="Neuregelung des Grades der Schwerbehinderung. „Symbolbild: Waage und Paragrafenzeichen für die neue Bewertung des Grades der Behinderung (GdB) nach der 6. VersMedV-Änderung&quot; und &quot;Ausschnitt aus dem Bundesgesetzblatt&quot;." class="wp-image-2937" style="aspect-ratio:1.5672278390391818;width:966px;height:auto" srcset="https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/wp-content/uploads/2026/08/GdB-Bewertung-neu-geregelt2.png 1014w, https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/wp-content/uploads/2026/08/GdB-Bewertung-neu-geregelt2-300x191.png 300w, https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/wp-content/uploads/2026/08/GdB-Bewertung-neu-geregelt2-768x490.png 768w" sizes="(max-width: 1014px) 100vw, 1014px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">&gt; <em>Hier findest du den Artikel in <a href="https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/leichte-sprache-gdb-bewertung-neu-geregelt/" data-type="post" data-id="2922">leichter Sprache</a>.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn du einen Grad der Behinderung (GdB) beantragst, verlängern lässt oder gerade eine Überprüfung fürchtest, betrifft dich das hier direkt: Am 2. Oktober 2025 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 228) die <strong>Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung</strong> veröffentlicht. Sie ist einen Tag später, am 3. Oktober 2025, in Kraft getreten. Verabschiedet hat sie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Bundesrat hat zugestimmt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Was sich hinter dem sperrigen Namen verbirgt, ist alles andere als graue Theorie: <strong>Die Versorgungsmedizin-Verordnung </strong>– kurz VersMedV – ist die Grundlage, nach der Versorgungsämter deinen GdB und Grad der Schädigungsfolgen (GdS) bewerten. Ändert sich diese Verordnung, ändert sich, wie dein Antrag geprüft wird. Ich habe mir den Verordnungstext angesehen und fasse dir hier zusammen, was neu ist – und was das für deinen Alltag bedeuten kann.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Kurz zusammengefasst</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Verordnung: 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung</li>



<li>Veröffentlicht: 02.10.2025 im <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/228/VO.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">BGBl. 2025 I Nr. 228</a></li>



<li>In Kraft seit: 03.10.2025</li>



<li>Kernänderung: GdB-Bewertung orientiert sich stärker an der tatsächlichen Teilhabebeeinträchtigung statt allein an der Diagnose</li>



<li>Betrifft vor allem: Teil A (Gemeinsame Grundsätze) der VersMedV</li>
</ul>
</blockquote>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Worum geht es in der Verordnung überhaupt?</h2>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="1024" height="800" src="https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/wp-content/uploads/2026/08/Worum-geht-es-in-der-Verordnung.png" alt="" class="wp-image-2934" srcset="https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/wp-content/uploads/2026/08/Worum-geht-es-in-der-Verordnung.png 1024w, https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/wp-content/uploads/2026/08/Worum-geht-es-in-der-Verordnung-300x234.png 300w, https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/wp-content/uploads/2026/08/Worum-geht-es-in-der-Verordnung-768x600.png 768w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Die Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 wurde mit dieser sechsten Änderung bereits zum sechsten Mal an den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst. Sie besteht aus vier Teilen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Teil A</strong> – allgemeine Grundsätze der Begutachtung (jetzt umbenannt in „Gemeinsame Grundsätze&#8220;)</li>



<li><strong>Teil B</strong> – die bekannte GdB-Tabelle mit Anhaltswerten für einzelne Funktionsbeeinträchtigungen</li>



<li><strong>Teil C</strong> – Grundsätze für das Soziale Entschädigungsrecht</li>



<li><strong>Teil D</strong> – Regeln zur Vergabe von Merkzeichen</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die aktuelle Änderung betrifft vor allem <strong>Teil A</strong>. Die GdB-Tabelle in Teil B selbst bleibt als Anhaltswert bestehen – <strong>es ändert sich</strong> also nicht in erster Linie, wie viele Prozent eine bestimmte Erkrankung &#8222;wert&#8220; ist, sondern <strong>wie die Begutachtung grundsätzlich abläuft</strong> und worauf sie sich stützt.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Die wichtigste Änderung: Teilhabe statt Diagnose</h2>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="1024" height="800" src="https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/wp-content/uploads/2026/08/Die-wichtigsten-Aenderungen-Teilhabe.png" alt="" class="wp-image-2935" srcset="https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/wp-content/uploads/2026/08/Die-wichtigsten-Aenderungen-Teilhabe.png 1024w, https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/wp-content/uploads/2026/08/Die-wichtigsten-Aenderungen-Teilhabe-300x234.png 300w, https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/wp-content/uploads/2026/08/Die-wichtigsten-Aenderungen-Teilhabe-768x600.png 768w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Das ist aus meiner Sicht der Kern der ganzen Reform: Künftig steht nicht mehr allein die Diagnose im Mittelpunkt der Begutachtung, sondern deren <strong>tatsächliche Auswirkung auf deine Teilhabe</strong> am gesellschaftlichen Leben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Neufassung nimmt dafür ausdrücklich Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention und auf die Klassifikationen der Weltgesundheitsorganisation – die ICD (Diagnoseklassifikation) und die ICF (Klassifikation der Funktionsfähigkeit und Behinderung). Der Behinderungsbegriff, von dem die Verordnung ausgeht, entsteht laut Verordnungstext aus der <strong>Wechselwirkung von langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen mit verschiedenen Barrieren</strong>, die dich an einer vollen und gleichberechtigten Teilhabe hindern können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Was heißt das konkret für dich? <br>Eine Diagnose allein reicht für eine hohe GdB-Einstufung nicht mehr automatisch aus. Entscheidend ist, wie stark deine <strong>selbstständige Lebensführung, deine Mobilität oder deine soziale Teilhabe</strong> durch die Erkrankung tatsächlich eingeschränkt sind. Wer nur ärztliche Befunde vorlegt, ohne die konkreten Auswirkungen im Alltag zu beschreiben, riskiert eine niedrigere Einstufung als bisher.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Logik kennst du vielleicht schon aus einem anderen Zusammenhang: Auch bei der <a href="https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/pflegegrad-begutachtung/">Pflegegrad-Begutachtung</a> zählt nicht die Diagnose, sondern die tatsächliche Selbstständigkeit im Alltag. Die neue VersMedV rückt die GdB-Feststellung jetzt in eine ähnliche Richtung. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Was der GdB jetzt ausdrücklich NICHT bedeutet</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Verordnung stellt außerdem klar: Der Grad der Behinderung beschreibt ausschließlich die Beeinträchtigung deiner Teilhabe am allgemeinen Leben. Er ist <strong>kein Maßstab für deine Erwerbsfähigkeit</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein hoher GdB bedeutet also nicht automatisch, dass eine Erwerbsminderung vorliegt oder dass du Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hast. Das sind zwei rechtlich getrennte Fragen mit unterschiedlichen Prüfmaßstäben – auch wenn sie im Alltag oft in einen Topf geworfen werden. Wichtig zu wissen, damit du nicht von einem hohen GdB automatisch auf einen Rentenanspruch schließt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Genauso wenig ist der GdB dasselbe wie der <a href="https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/pflegegrad-beantragen/">Pflegegrad</a>. Beide Verfahren laufen getrennt und bei unterschiedlichen Stellen, prüfen aber ganz unterschiedliche Dinge – der GdB die Teilhabebeeinträchtigung, der Pflegegrad den Hilfebedarf im Alltag. Wenn du bei diesem Unterschied noch unsicher bist, findest du in meinem Artikel zum Pflegegrad beantragen und verstehen eine ausführliche Erklärung. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Mehrere Erkrankungen: Keine einfache Addition mehr</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Hast du mehrere Gesundheitsstörungen gleichzeitig, wurde schon bisher nicht einfach addiert – neu ist aber, wie deutlich dieser Grundsatz jetzt herausgestellt wird. Ausgangspunkt für den Gesamt-GdB bleibt die <strong>schwerste Einzelbeeinträchtigung</strong>. Weitere Erkrankungen erhöhen den Gesamt-GdB nur dann, wenn sie deine Teilhabe <strong>zusätzlich und messbar</strong> verschlechtern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Überschneiden sich die Auswirkungen mehrerer Erkrankungen – betreffen sie also im Kern denselben Lebensbereich –, bleibt eine Erhöhung des Gesamt-GdB in der Praxis häufig aus. Das ist besonders für Menschen mit mehreren chronischen Erkrankungen relevant, die bislang gehofft haben, dass sich einzelne Werte stärker aufsummieren. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Heilungsbewährung: Der GdB nach überstandener Krankheit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Begriff, der dir vielleicht schon begegnet ist, wenn du oder Angehörige eine schwere Erkrankung wie Krebs überstanden haben: die <strong>Heilungsbewährung</strong>. Während dieser Zeit – meist fünf Jahre – wird beobachtet, ob die Erkrankung dauerhaft überstanden ist. In dieser Phase wird häufig ein höherer GdB befristet zuerkannt, weil das Rückfallrisiko und die psychische Belastung mitbewertet werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Neu ist die Klarstellung: Nach Ablauf der Heilungsbewährung erfolgt eine <strong>Neubewertung</strong>, bei der nur noch die tatsächlich verbleibenden Einschränkungen zählen. Das kann in der Praxis zu einer spürbaren <strong>Absenkung des GdB</strong> führen, wenn keine dauerhaften Folgeschäden mehr bestehen. Wer sich also auf eine bestehende Einstufung &#8222;verlässt&#8220;, sollte wissen, dass diese nach Ablauf der Bewährungszeit regelmäßig neu geprüft wird. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Schmerzen und psychische Begleiterscheinungen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auch hier schafft die Neufassung mehr Klarheit. Grundsätzlich gilt: <strong>Übliche Schmerzen</strong>, die als Symptom einer Gewebeschädigung oder -erkrankung auftreten, sind in den GdB-Werten der Tabelle bereits eingepreist. Sie führen für sich genommen nicht zu einem höheren GdB.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das gilt entsprechend für psychische Begleiterscheinungen körperlicher Erkrankungen. Nur wenn die psychischen Begleiterscheinungen <strong>erheblich stärker ausfallen</strong>, als aufgrund der körperlichen Veränderung zu erwarten wäre, und die Kriterien einer eigenständigen ICD-Diagnose erfüllen, liegt eine sogenannte <strong>Komorbidität</strong> vor. Diese wird dann getrennt ermittelt und eigenständig in die Gesamt-GdB-Bildung einbezogen. Für dich heißt das: Überdurchschnittliche Schmerzen oder eine eigenständig diagnostizierte psychische Erkrankung solltest du gesondert ärztlich dokumentieren lassen, wenn du sie in die Bewertung einbringen willst. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Für wen ist das jetzt besonders wichtig?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die neuen Regeln betreffen grundsätzlich <strong>jeden</strong>, bei dem ein GdB festgestellt oder überprüft wird. Besonders relevant sind sie aber für:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Menschen mit <strong>chronischen Erkrankungen</strong>, die einen Antrag auf Feststellung oder Erhöhung ihres GdB stellen wollen</li>



<li>Menschen, die kurz vor der <strong>Altersrente für schwerbehinderte Menschen</strong> stehen, da schon kleine Änderungen beim GdB über den Rentenzugang entscheiden können</li>



<li><strong>Krebspatienten</strong> in der Phase der Heilungsbewährung, deren GdB nach Ablauf der Frist neu bewertet wird</li>



<li>Menschen mit <strong>mehreren Gesundheitsstörungen</strong>, die bislang auf eine Addition der Einzelwerte gehofft haben</li>



<li>Alle, deren Schwerbehindertenstatus knapp bei einem GdB von 50 liegt – hier entscheidet jeder einzelne Punkt darüber, ob der besondere Kündigungsschutz, steuerliche Vorteile oder der Zusatzurlaub erhalten bleiben</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Und noch etwas ist wichtig, falls du gerade einen Antrag auf <a href="https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/kraftfahrzeughilfe/">Kraftfahrzeughilfe</a> planst: Auch dort spielt dein Schwerbehindertenausweis mit den passenden Merkzeichen eine zentrale Rolle. Wird dein GdB nach den neuen Regeln anders bewertet, kann das indirekt auch Auswirkungen auf diesen Antrag haben. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Was du jetzt konkret tun solltest</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Aus der praktischen Erfahrung vieler Betroffener und Berater lassen sich ein paar klare Empfehlungen ableiten:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>1. Beschreibe deine Einschränkungen konkret, nicht nur die Diagnose.</strong> Wie viele Meter kannst du am Stück gehen? Wie viele Treppenstufen schaffst du? Wie oft musst du dich am Tag hinsetzen oder ausruhen? Brauchst du Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen? Je genauer du das beschreibst, desto besser kann die tatsächliche Teilhabebeeinträchtigung nachvollzogen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>2. Lass dir die Alltagsauswirkungen ärztlich bestätigen.</strong> Ein Attest, das nur die Diagnose nennt, reicht künftig oft nicht mehr. Bitte deinen Arzt oder deine Ärztin, die funktionellen Einschränkungen im Alltag konkret zu dokumentieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>3. Prüfe vor einem Änderungsantrag das Risiko einer Herabstufung.</strong> Gerade bei mehreren Erkrankungen oder nach abgelaufener Heilungsbewährung kann eine Überprüfung auch zu einem niedrigeren GdB führen als bisher. Wäge das ab, bevor du selbst eine Neubewertung anstößt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>4. Hol dir Unterstützung.</strong> Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD, die EUTB-Beratungsstellen oder spezialisierte Sozialrechtsanwälte kennen die neue Bewertungssystematik und können dir helfen, deinen Antrag oder Widerspruch entsprechend vorzubereiten.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>5. Kennst du deine Widerspruchsrechte?</strong> Falls dein GdB nach der neuen Begutachtung niedriger ausfällt als erwartet, bist du nicht machtlos. Die Grundprinzipien eines Widerspruchs – Fristen, Begründung, Nachweise – sind denen beim <a href="https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/pflegegrad-widerspruch/">Pflegegrad-Widerspruch</a> sehr ähnlich. Ein Blick in diesen Artikel lohnt sich, auch wenn es dort um den Pflegegrad und nicht um den GdB geht. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Genauer hinschauen lohnt sich</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die sechste Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung ist keine kleine redaktionelle Anpassung, sondern verschiebt den Fokus der Begutachtung spürbar: weg von der reinen Diagnose, hin zur tatsächlichen Teilhabebeeinträchtigung im Alltag. Für dich bedeutet das höhere Anforderungen an die Antragstellung – aber auch die Chance, deine individuelle Situation genauer und passgenauer darzustellen, statt dich auf eine Diagnoseliste zu verlassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn du eine Feststellung, Erhöhung oder Überprüfung deines GdB planst, nimm dir die Zeit, deine Einschränkungen konkret zu beschreiben und ärztlich bestätigen zu lassen. Das war zwar auch bisher schon sinnvoll – jetzt ist es aber ausdrücklicher Prüfungsmaßstab. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">FAQ</h2>


<div id="rank-math-faq" class="rank-math-block">
<div class="rank-math-list ">
<div id="faq-question-1786703669091" class="rank-math-list-item">
<h3 class="rank-math-question "><strong>Wann trat die 6. Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung in Kraft?</strong></h3>
<div class="rank-math-answer ">

<p>Am 3. Oktober 2025, einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 2. Oktober 2025.</p>

</div>
</div>
<div id="faq-question-1786703707150" class="rank-math-list-item">
<h3 class="rank-math-question "><strong>Ändert sich durch die neue Verordnung die GdB-Tabelle?</strong> </h3>
<div class="rank-math-answer ">

<p>Nein, die Anhaltswerte in Teil B bleiben bestehen. Geändert hat sich vor allem Teil A – also die grundsätzliche Bewertungsmethodik.</p>

</div>
</div>
<div id="faq-question-1786703726811" class="rank-math-list-item">
<h3 class="rank-math-question "><strong>Bedeutet ein hoher GdB automatisch eine Erwerbsminderung?</strong></h3>
<div class="rank-math-answer ">

<p>Nein. Der GdB bewertet ausschließlich die Teilhabebeeinträchtigung, nicht die Erwerbsfähigkeit.</p>

</div>
</div>
<div id="faq-question-1786703740799" class="rank-math-list-item">
<h3 class="rank-math-question "><strong>Werden mehrere Erkrankungen beim GdB addiert?</strong></h3>
<div class="rank-math-answer ">

<p>Nein. Ausgangspunkt ist die schwerste Einzelbeeinträchtigung, weitere Erkrankungen erhöhen den Gesamt-GdB nur bei zusätzlicher, messbarer Verschlechterung der Teilhabe.</p>

</div>
</div>
<div id="faq-question-1786703762798" class="rank-math-list-item">
<h3 class="rank-math-question "><strong>Was passiert mit dem GdB nach Ablauf der Heilungsbewährung?</strong></h3>
<div class="rank-math-answer ">

<p>Er wird neu bewertet. Bestehen keine dauerhaften Folgeschäden mehr, kann der GdB abgesenkt werden.</p>

</div>
</div>
</div>
</div>


<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="has-small-font-size wp-block-paragraph"><em>Quelle: <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/228/VO.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bundesgesetzblatt BGBl. 2025 I Nr. 228 vom 02.10.2025</a> – Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.</em> </p>



<p class="has-small-font-size wp-block-paragraph">*Hinweis zur Erstellung: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend von mir persönlich geprüft, überarbeitet und redaktionell verantwortet.</p>



<pre class="wp-block-code"><code>Hast du schon Erfahrungen mit der neuen Begutachtungspraxis gemacht?
Wurde dein GdB nach den neuen Regeln geprüft, erhöht oder sogar abgesenkt?
Schreib mir gerne, wie dein Weg war – deine Erfahrungen können anderen Menschen mit Behinderung Orientierung geben.
Ich freue mich auf deine Nachricht in den Kommentaren oder über meine "<a href="https://mobil-im-alltag-mit-gehbehinderung.de/schreib-mir-eine-nachricht/" target="_blank" data-type="page" data-id="16" rel="noreferrer noopener">Schreib mir</a>"-Seite.
</code></pre>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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			</item>
	</channel>
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