Kraftfahrzeughilfe beantragen – So klappt’s für Menschen mit Behinderung

Für viele Menschen mit Gehbehinderung ist ein eigenes Auto kein Luxus, sondern eine echte Notwendigkeit zur Teilhabe, um zur Arbeit, zur Ausbildung, zu Veranstaltungen oder zu wichtigen Terminen zu kommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Staat einen erheblichen Zuschuss für den Kauf eines Autos, einen behindertengerechten Umbau oder den Führerschein gewähren – die sogenannte Kraftfahrzeughilfe (Kfz-Hilfe).
Wer hat Anspruch auf KFZ-Hilfe? Welche Voraussetzungen gelten? Bei welcher Stelle wird der Antrag gestellt und wie fülle ich den Antrag so aus, dass er möglichst schnell und erfolgreich bearbeitet wird? Hier findest du Antworten auf deine Fragen. Außerdem zeige ich dir, welche Unterlagen du brauchst, wie du mit Ablehnungen umgehst und welche zusätzlichen Hilfen (z. B. Hersteller-Rabatte) du zusätzlich nutzen kannst.
Was ist KFZ-Hilfe und wofür gibt es sie?
Kraftfahrzeughilfe-Hilfe ist eine staatliche Leistung, die Menschen mit Behinderung finanziell unterstützt, wenn sie ein Kraftfahrzeug brauchen, um am Arbeitsleben oder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Sie wird meistens als Zuschuss gewährt, den du nicht zurückzahlen musst und ist Teil der Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur sozialen Teilhabe.
Die Kfz-Hilfe wird verwendet für:
- Kauf eines Kraftfahrzeugs (Neu- oder Gebrauchtwagen)
- Behindertengerechter Umbau oder Zusatzausstattung (z. B. Automatikgetriebe, Lenkhilfe, Rollstuhlrampe, Verladesystem, drehbarer Fahrersitz)
- Erwerb der Fahrerlaubnis (Führerschein)
Die rechtliche Grundlage ist die Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) sowie das Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe (Teile davon standen in der ehemaligen Eingliederungshilfe) und die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).
Wer hat Anspruch auf KFZ-Hilfe?
Kraftfahrzeughilfe bekommst du nicht automatisch – du musst sie beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten Punkte sind:
1. Du bist behindert oder schwerbehindert
Du musst entweder einen Schwerbehindertenausweis haben oder einen Feststellungsbescheid des Versorgungsamts, aus dem hervorgeht, dass du behindert bist (§ 2 SGB IX). Bei Gehbehinderung ist oft der Merkzeichen „G“ (erheblich gehbehindert), „B“ (Notwendigkeit ständiger Begleitperson) oder „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) relevant, aber nicht unbedingt erforderlich.
2. Du bist auf ein Auto angewiesen
Du musst nachweisen, dass du nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft auf ein Kraftfahrzeug angewiesen bist, um:
- deinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen oder
- deine Arbeit auszuüben (z. B. als Selbstständiger, Handwerker, Heimarbeiter).
- deinen Alltag zu bewältigen (Erledigungen, Freizeit, dein Ehrenamt auszuüben)
Das bedeutet: Zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrgemeinschaften oder Werkbussen ist der Weg nicht zumutbar oder gar nicht möglich. Z.B. weil du mit dem Rollstuhl nicht zu deiner Bushaltestelle oder S-Bahn etc kommst. Evt. weil du am Berg wohnst oder der Weg dorthin alleine nicht zu bewältigen ist.
3. Du kannst das Fahrzeug selbst fahren oder jemand fährt es für dich
Entweder:
- Du kannst das Fahrzeug selbst fahren (mit oder ohne behindertengerechter Ausstattung) oder
- Du kannst es nicht selbst fahren, aber es ist gewährleistet, dass eine andere Person (z. B. Partner, Elternteil, Betreuer) das Fahrzeug für dich fährt.
4. Du hast kein geeignetes Fahrzeug, das dir zumutbar ist
Du darfst kein eigenes Fahrzeug besitzen, dass für deine Bedürfnisse ausreicht und dessen Nutzung dir zumutbar ist. Wenn du schon ein Auto hast, wird eventuell verlangt dass du ein Gutachten oder eine Stellungnahme vorlegst, welches belegt, dass es nicht mehr ausreicht oder der Umbau zu aufwendig wäre.
Wenn du ein Auto hast, du aber jetzt erst eine Behinderung erworben hast, kann ein Umbau nötig werden. Wenn dein vorhandenes Auto dafür nicht geeignet oder schon älter als 5 Jahre alt ist, dann ist die Anschaffung eines neuen Autos unumgänglich.
Wenn du Aktivrollifahrer bist und schon ein umgebautes Auto hast, jetzt aber einen E-Rolli brauchst, dann ist wahrscheinlich eine Umversorgung nötig. Du benötigst dann vielleicht eine Rampe anstatt eines Verladesystems um in dein Auto zu gelangen. Die kann aber nur in ein größeres Auto eingebaut werden.
Bei welcher Stelle beantragst du die Kraftfahrzeughilfe?
Die zuständige Stelle hängt davon ab, wer dein Rehabilitations- oder Kostenträger ist. Hier die üblichsten Fälle:
| Situation | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Arbeitnehmer mit ausreichend Rentenversicherungszeiten | Deutsche Rentenversicherung (DRV) |
| Arbeitnehmer mit wenig Rentenversicherungszeiten | Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) |
| Unfallfolge (Arbeits- oder Wegeunfall) | Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung |
| Beamte, Selbstständige, Heimarbeiter | Integrationsamt/Eingliederungshilfe |
| Kein Einkommen/Sozialhilfebezug/volle Erwerbsminderung | Sozialamt (Leistung zur sozialen Teilhabe) |
Wenn du unsicher bist, kannst du den Antrag an eine dieser Stellen schicken – der Träger ist verpflichtet, ihn an die richtige Stelle weiterzuleiten, falls er nicht zuständig ist.
Ergänzung Soziale Teilhabe
Zur Teilhabe am sozialen Leben können auch Menschen mit Behinderungen, unter bestimmten Voraussetzungen, die nicht erwerbstätig, in Ausbildung oder im Studium sind, Hilfen zur Mobilität von den Trägern der Eingliederungshilfe erhalten (§ 114 SGB IX). Voraussetzung ist unter anderem, dass Antragstellende ständig auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind. Fahrten zu ärztlichen Untersuchungen oder Therapien sind von diesen finanziellen Hilfen allerdings ausgenommen, da sie von den Krankenkassen übernommen werden.
Die Kosten für behinderungsbedingte Zusatzausstattungen, deren Einbau, die technische Überprüfung und die Wiederherstellung der technischen Funktionsfähigkeit sind nach § 7 KfzHV nicht einkommens- und vermögensabhängig.
Wofür kannst du Geld bekommen? Und, wie viel?
Die Höhe der KFZ-Hilfe hängt vom Zweck und deinem Einkommen ab. (Stand 2025):
1. Zuschuss zum Fahrzeugkauf
- Maximal bis zu 22.000 Euro für den Kauf eines Neuwagens oder eines gebrauchten Fahrzeugs.
Außer: Dein Zuschuss wird über die Eingliederungshilfe finanziert. Dann gibt es keine feste Grenze!
Bei Eingliederungshilfe gilt nicht die Grenze aus der KfzHV (Kraftfahrzeughilfeverordnung), sondern die §§ 135 folgende aus SGB IX. - Ein Gebrauchtwagen muss noch mindestens 50 % des Neupreises wert sein.
- Der Zuschuss wird abhängig von deinem Nettoeinkommen berechnet – bei höherem Einkommen sinkt der Betrag, bei sehr hohem Einkommen entfällt er ganz.
2. Kosten für behinderungsbedingten Umbau / Zusatzausstattung
- Die Kosten für behinderungsbedingte Umbauten und Zusatzausstattung (z. B. Automatikgetriebe, Lenkhilfe, Rollstuhlrampe, Rollstuhllift, spezielle Sitze) werden in der Regel in voller Höhe übernommen, unabhängig vom Einkommen.
- Dazu gehören auch Einbau, Reparatur, Inspektionen und notwendige Prüfungen (z. B. TÜV).
3. Zuschuss zum Führerschein
- Bei niedrigem Einkommen kann der Zuschuss bis zu 100 % der Kosten betragen.
- Bei mittlerem Einkommen sind es oft ca. 2/3 der Kosten, bei höherem Einkommen ca. 1/3.
- Besondere Prüfungen, Gutachten oder Eintragungen im Führerschein werden in der Regel voll übernommen.
Welche Unterlagen brauchst du für den Antrag?
Ein vollständiger Antrag erhöht die Chancen auf eine schnelle und positive Entscheidung. Typische Unterlagen (individuell je nach Kostenträger – du brauchst nicht immer alle) sind:
- Antragsformular der zuständigen Stelle (z. B. Formularpaket der Deutschen Rentenversicherung)
- Einwilligungserklärung Datenverarbeitung und Beteiligung am Gesamt- bzw. Teilhabeplanverfahren
- Formblatt HB/A (Die Feststellung der wesentlichen Behinderung)
- Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Kopie des Feststellungsbescheids des Versorgungsamts
- Kopie der Fahrerlaubnis (falls vorhanden)
- Arbeitsvertrag oder Bescheinigung über Ausbildung/Beschäftigung
- Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit (optional)
- Bescheid des Pflegegrad
- Einkommensnachweise (z. B. Kontoauszug, Gehaltsabrechnungen der letzten 3–6 Monate, Einkommenssteuerbescheid, Steuerbescheid bei Selbstständigen, Renteneinkünfte)
- Vermögensaufstellung (wird im Antragsformular abgefragt)
- Kostenvoranschläge für Fahrzeugkauf, Umbau und ggf. Fahrschule
- Fahrzeugschein (falls vorhandenes Fahrzeug)
- ggf. Gutachten (kraftfahrttechnisches Eignungsgutachten, verkehrsmedizinisches Gutachten)
Tipp: Frage bei der zuständigen Stelle nach, ob sie ein Online-Formular oder ein spezielles Antragspaket haben – das spart Zeit und vermeidet Fehler.
Hier findest du Gesetzestexte die in Zusammenhang mit der Kraftfahrzeughilfe stehen.
Klicke auf die einzelnen Gesetze:
– Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)
– Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe (Teile davon standen in der ehemaligen Eingliederungshilfe)
– Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
– Eingliederungshilfe beantragen
Schritt-für-Schritt: So stellst du den Antrag
1. Informiere dich gründlich
- Finde heraus, wer dein zuständiger Kostenträger ist (Rentenversicherung, Arbeitsagentur, Integrationsamt, Eingliederungshilfe etc.)
- Rufe bei der Stelle an und frage oder schaue auf deren Website nach dem Antragsformular und der aktuellen Liste der benötigten Unterlagen.
2. Sammle alle Unterlagen
- Besorge dir Kopien aller benötigten Dokumente (Schwerbehindertenausweis, Einkommensnachweise, Arbeitsvertrag etc.).
- Hole dir Kostenvoranschläge von einem Autohaus und ggf. einem Umbau-Betrieb ein – je detaillierter, desto besser.
Am Besten, du machst dich selbst ersteinmal schlau was für ein Auto du brauchst, welche Umbauten du benötigst etc. Dann kannst du nämlich mitreden! Schau mal auf Youtube oder Instagram und Facebook nach Autoumbau, Behinderung etc. Es gibt so viele Gruppen, Videos und Beiträge zu den Themen. So kannst du dein Wissen über das, was geht, vergrößern. Es lohnt sich!
3. Fülle den Antrag sorgfältig aus
- Beantworte alle Fragen wahrheitsgemäß und detailliert.
- Beschreibe genau, warum du auf ein Auto angewiesen bist (z. B. lange Strecke, fehlende Haltestellen, Treppen, fehlende Behindertengerechtigkeit im Öffentlichen Nahverkehr, etc.).
- Erkläre, wie du bisher zur Arbeit/Ausbildung/zu deinen Teilhabe-Unternehmungen kommst und warum das nicht mehr zumutbar ist. (z.B. weil sich deine Behinderung verschlechtert hat)
4. Reiche den Antrag vor dem Kauf ein!
- Schicke den Antrag schriftlich oder online an die zuständige Stelle.
- Wichtig: Der Antrag muss VOR dem Abschluss eines Kaufvertrags, VOR Beginn des Umbaus und VOR Beginn der Fahrausbildung gestellt werden. Sonst erhältst du nichts.
- Ohne definitive Kostenzusage besteht kein Anspruch auf Übernahme der Kosten.
5. Warte auf die Entscheidung
- Die Bearbeitungszeit beträgt oft 2–6 Wochen, kann aber je nach Träger und Fall länger dauern.
- Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen wirst du meist schriftlich oder telefonisch kontaktiert.
Tipps für Gehbehinderte Menschen: So erhöhst du deine Chancen auf Kraftfahrzeughilfe
Als Gehbehinderter Mensch kannst du den Antrag besonders überzeugend gestalten:
- Beschreibe konkret deine Mobilitätseinschränkungen:
- Wie viele Meter kannst du maximal gehen?
- Wie viele Treppenstufen sind möglich?
- Hast du starke Schmerzen, Ermüdung oder Sturzgefahr?
- Erkläre, warum ÖPNV (Bus und Bahn) nicht zumutbar ist:
- Fehlende Haltestellen in der Nähe
- Fehlende Aufzüge oder Rampen
- Lange Wartezeiten, Umstiege, fehlende barrierefreiheit
- Zeige auf, dass du keine realistische Alternative hast (z. B. keine Mitfahrgelegenheit, zu hohe Kosten für Taxifahrten).
Wenn möglich, lass dich von deinem Arzt oder einer Beratungsstelle (z. B. der EUTB, dem VdK, Behindertenverbänden) unterstützen – oft helfen sie beim Formulieren der Begründung oder beim Einschätzen, ob ein Gutachten sinnvoll ist.
Du kannst auch ersteinmal den Antrag stellen und nachargumentieren. Je nachdem welche Nachfragen kommen. Besser ist es aber, umfassend aufzuzeigen warum man auf ein Auto angewiesen ist.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Auch bei Ablehnung der Kraftfahrzeughilfe ist nicht alles verloren:
- Lies die Ablehnung sorgfältig und prüfe genau, welche Gründe genannt werden (z. B. fehlende Notwendigkeit, zu hohes Einkommen, fehlende Unterlagen).
- Du kannst, innerhalb der Frist die im Schreiben steht, Widerspruch einlegen und zusätzliche Unterlagen nachreichen (z. B. ein ärztliches Attest, ein Gutachten, eine detaillierte Streckenbeschreibung etc.).
Der Widerspruch muss nicht innerhalb der Frist begründet werden. Das kann auch nach der Frist erfolgen. - Bei komplexen Fällen oder wiederholten Ablehnungen lohnt sich oft eine Beratung durch einen Anwalt oder Sozialverband (z. B. VdK, SoVD).
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein Anwalt, der sich auf Sozialrecht speziallisiert hat, hier mehr ausrichten kann. Wenn man einen findet, der schon öfter solche Anträge begleitet hat, dann ist man gut beraten.
Zusätzliche Hilfen: Rabatte, Steuervorteile und Beratung
Neben der Kfz-Hilfe gibt es weitere Möglichkeiten, die Kosten zu senken:
1. Hersteller-Rabatte für Menschen mit Behinderung
Viele Autohersteller gewähren Preisnachlässe von 10–25 % beim Kauf eines Neuwagens, wenn du einen Schwerbehindertenausweis hast (meist ab GdB 50). Frage bei deinem Autohändler nach dem Rabatt. Dieser wird unterschiedlich gewährt.
- Diese Rabatte sind unabhängig von der Kraftfahrzeughilfe und können zusätzlich genutzt werden.
- Informiere dich beim Händler oder auf der Website des Herstellers über die aktuellen Bedingungen.
2. Kfz-Steuerbefreiung oder -ermäßigung
Menschen mit schwerer Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Kfz-Steuer beantragen.
- Dazu brauchst du oft einen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen (z. B. „G“, „aG“, „H“).
Das Auto muss auf dich angemeldet sein. - Hier kannst du die Steuerbegünstigung beantragen. > Hier gehts zu Zoll.de.
3. Beratung und Unterstützung
- Sozialverbände wie VdK, SoVD, die EUTB oder Lebenshilfe bieten kostenlose Beratung zu Kfz-Hilfe und Antragstellung.
- Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen kennen oft gute Erfahrungen und Tipps aus der Praxis.
- REHADAT-Autoanpassung hilft bei der Suche nach Umbau-Betrieben, Fahrschulen und weiteren finanziellen Hilfen.
Fazit: KFZ-Hilfe ist möglich – mit der richtigen Vorbereitung
Die Beantragung von KFZ-Hilfe ist kein Hexenwerk, aber sie erfordert Sorgfalt, Geduld und die richtigen Unterlagen. Für viele Menschen mit Gehbehinderung ist ein behindertengerechtes Fahrzeug der Schlüssel zu mehr Unabhängigkeit, beruflicher Teilhabe und Lebensqualität.
Wenn du den Antrag frühzeitig stellst, alle Unterlagen vollständig beilegst und deine Notwendigkeit klar darlegst, stehen die Chancen gut, dass du einen erheblichen Zuschuss erhältst – bis zu 22.000 Euro für das Auto und die volle Übernahme der Umbaukosten. In manchen Fällen werden die gesamten Kosten des KFZ inklusive Umbau übernommen. Und vergiss nicht: Neben der Kfz-Hilfe gibt es oft noch Hersteller-Rabatte, Steuervorteile und gute Beratungsangebote, die den Weg zum eigenen Auto deutlich erleichtern.
Und wenn alle Stricke reisen und alles abgelehnt wurde, schau nach Stiftungen die evt. in Frage kommen könnten. Vielleicht findest du dort Hilfe. Bleib dran!
Teile deine Erfahrungen mit mir.
Deine Geschichte zur KFZ-Hilfe, zur Antragstellung, zu Ablehnungen oder zu Erfolgen kann anderen Menschen mit Gehbehinderung Mut machen und Orientierung geben.
Schreib mir gerne, wie dein Weg war, was dir geholfen hat und wo es schwierig wurde.
Deine Erfahrungen sind wertvoll und können dazu beitragen, dass mehr Menschen den Schritt zur eigenen Mobilität gehen.
Ich freue mich auf deine Nachricht entweder in den Kommentaren oder über meine "Schreib mir" Seite.
